Waldbrandverordnung Bezirk Murtal: Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald ab 29.03.2024
Aufgrund der aktuellen Wetterlage und der voherzusehenden trockenen Witterung hat die Bezirkshauptmannschaft Murtal eine Verordnung gemäß § 41 Abs. 1 Forstgesetz 1975 idgF zum Schutz der Waldbestände im Bezirk Murtal erlassen.
Zur Hintanhaltung von Waldbränden ist demnach im gesamten Verwaltungsbezirk Murtal das Feuerentzünden und das Rauchen im Wald, in der Kampfzone des Waldes und, soweit Verhältnisse vorherrschen, die die Ausbreitung eines Waldbrandes begünstigen, auch in Waldnähe, verboten.
Diese Verordnung tritt mit 29.03.2024 in Kraft.
Übertretungen der Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z. 17 Forstgesetz 1975 von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von bis zu € 7.270,-- oder mit Arrest bis zu vier Wochen geahndet.
Die Verordnung finden Sie hier.